
Was ist Gefahrgutklasse 1? Übersicht & Bedeutung für Pyrotechnik
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💥 Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände
Ein Überblick über Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen
Die Gefahrgutklasse 1 umfasst explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die beim Transport besonderen Regelungen unterliegen. Ziel ist es, die Gefahren wie Explosion, Feuer oder Splitterwirkung beim Transport auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Einteilung erfolgt in Unterklassen (1.1 bis 1.6) und Verträglichkeitsgruppen (A bis S).
🔸 Aufbau des Gefahrgutkennzeichens
Jede Kennzeichnung besteht aus:
-
Gefahrgutklasse [0] (immer „1“ bei Explosivstoffen),
-
Unterklasse [0.0] (Art der Gefahr: z. B. "1" Massenexplosionsgefahr),
-
Verträglichkeitsgruppe [X] (z. B. A, G, S – wie gut der Stoff mit anderen kombiniert transportiert werden darf).
Beispiel: 1.4G
→ Klasse 1, Unterklasse 4 (geringe Explosionsgefahr), Verträglichkeitsgruppe G (pyrotechnischer Gegenstand)
🔍 Die Unterklassen im Überblick
1.1 – Massenexplosionsfähig
Diese Stoffe und Gegenstände können die gesamte Ladung auf einmal zur Detonation bringen.
➡️ Extrem gefährlich beim Transport.
Beispiel: TNT, große Sprengladungen
1.2 – Gefahr durch Splitterwirkung, keine Massenexplosion
Explosivstoffe, bei denen es beim Zünden zu gefährlicher Splitterwirkung kommt, ohne dass alles gleichzeitig explodiert.
➡️ Hauptgefahr: herumfliegende Teile.
1.3 – Gefahr durch Feuer, geringe Splitter- oder Druckwellenwirkung
Diese Stoffe erzeugen hauptsächlich starke Hitze und Flammen, aber keine massive Explosion.
➡️ Beispiel: Feuerwerkskörper mit starker Flammenentwicklung.
1.4 – Geringe Explosionsgefahr
Explosivstoffe, deren Wirkung sich bei unbeabsichtigter Zündung auf die unmittelbare Umgebung beschränkt.
➡️ Transport gilt als relativ sicher.
Beispiel: Konsumentenfeuerwerk, Patronenmunition
1.5 – Sehr unempfindlich, massenexplosionsfähig
Pulverförmige Sprengstoffe, die nur sehr schwer zur Explosion gebracht werden können – aber im Extremfall eine Massenexplosion verursachen würden.
➡️ Beispiel: ANFO (Ammoniumnitrat mit Diesel)
1.6 – Extrem unempfindlich, keine Massenexplosion möglich
Explosivstoffe, die so sicher verpackt und konstruiert sind, dass selbst bei Zündung keine große Wirkung auftritt.
➡️ Wird hauptsächlich im Militärbereich verwendet.
🔠 Verträglichkeitsgruppen (A bis S)
Zusätzlich zur Unterklasse gibt es eine Buchstabeneinteilung, die angibt, welche Stoffe zusammen gelagert oder transportiert werden dürfen.
Beispiele:
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A – Reiner Zündstoff (z. B. Initialsprengstoffe)
-
B – Zündstoff + Zünder
-
C – Explosivstoff mit Zünder
-
G – Pyrotechnischer Gegenstand (z. B. Feuerwerk)
-
S – Sicher verpackt, keine Reaktion bei Unfall
Die Kombination von Unterklasse und Gruppe bestimmt die genaue Kennzeichnung: z. B. 1.1B oder 1.4S.
🚛 Bedeutung für den Transport
Stoffe der Klasse 1 dürfen nur unter strengsten Vorschriften transportiert werden, z. B.:
-
spezielle Verpackungsvorschriften
-
Fahrzeugkennzeichnung (orange Warntafel + Klassenschild)
-
Schulungen und Erlaubnisse für Fahrer
-
oft Polizeibegleitung oder Zeiteinschränkungen
Für pyrotechnische Artikel (Feuerwerk, Signalmunition) gelten je nach Menge und Art zum Teil vereinfachte Regeln – vor allem bei 1.4G oder 1.4S.

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Die Gefahrgutklasse 1 ist die sensibelste Klasse im Gefahrgutrecht.
Durch die genaue Einteilung in Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen wird sichergestellt, dass explosive Stoffe sicher transportiert werden – ob Feuerwerksrakete, Zündschnur oder militärischer Sprengstoff.
Wenn du selbst mit Pyrotechnik zu tun hast oder einfach Interesse am Thema hast, lohnt sich ein Blick auf die Details – denn Sicherheit beginnt beim Verständnis.